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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 2. Juni 2025  ·  Gültig ab: 2. Juni 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Beratungsdienstleistungen von Rheinfall Partner. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

1. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

2. Geltungsbereich und Zustimmung

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Rheinfall Partner und der Klientschaft über die Erbringung von Beratungsleistungen, unabhängig davon, ob der Kontakt persönlich, telefonisch oder über die Website zustande kommt.

Durch die Auftragserteilung oder die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen der Klientschaft haben keine Gültigkeit, sofern Rheinfall Partner diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die Inanspruchnahme unserer Leistungen setzt voraus, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und handlungsfähig im Sinne des Schweizer Rechts sind. Wer im Namen einer juristischen Person handelt, bestätigt, dazu bevollmächtigt zu sein.

3. Leistungsbeschreibung

Rheinfall Partner bietet Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern im Raum Schaffhausen und der übrigen Deutschschweiz die folgenden Beratungsleistungen an:

Die genaue Ausgestaltung einer Leistung wird vor Beginn gemeinsam besprochen und schriftlich festgehalten. Rheinfall Partner behält sich vor, einzelne Leistungen vorübergehend nicht anzubieten, falls dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Rheinfall Partner eine Anfrage der Klientschaft schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung tatsächlich erbringt. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind zunächst unverbindlich.

Angebote von Rheinfall Partner sind freibleibend und stellen keine bindende Offerte dar, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Rheinfall Partner ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Pflichten der Klientschaft

Für eine fruchtbare Zusammenarbeit bitten wir Sie:

Verboten ist insbesondere jede Nutzung unserer Leistungen oder Inhalte zu unlauteren, täuschenden oder rechtswidrigen Zwecken.

6. Geistiges Eigentum

Alle von Rheinfall Partner erstellten Unterlagen, Berichte und schriftlichen Reflexionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rheinfall Partner. Nach Zahlungseingang erhält die Klientschaft ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

Die Website, das Logo, die Texte und sonstige Gestaltungselemente von Rheinfall Partner sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig.

Informationen, die die Klientschaft im Rahmen der Zusammenarbeit teilt, verbleiben in deren Eigentum. Rheinfall Partner verarbeitet diese Informationen ausschliesslich zur Leistungserbringung.

7. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive allfälliger Mehrwertsteuer. Rheinfall Partner stellt nach Erbringung der Leistung oder zu Beginn des Quartalszeitraums eine Rechnung aus.

Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug ist Rheinfall Partner berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen und weitere Leistungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zurückzuhalten.

Rückerstattungen

Abgehaltene Gespräche und erbrachte Leistungen werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Sollte eine Session aus Gründen, die Rheinfall Partner zu vertreten hat, nicht stattfinden können, wird der entsprechende Betrag nicht in Rechnung gestellt oder auf eine Folgesession übertragen. Bei Absagen durch die Klientschaft mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 anfallen.

8. Leistungserbringung

Gespräche finden persönlich in Schaffhausen oder nach Vereinbarung per Videokonferenz statt. Rheinfall Partner strebt an, vereinbarte Termine einzuhalten, ist aber nicht für Verzögerungen verantwortlich, die auf Umstände ausserhalb des eigenen Einflussbereichs zurückzuführen sind.

Schriftliche Unterlagen werden in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach dem jeweiligen Gespräch zugestellt. Die genauen Lieferfristen werden vor Leistungsbeginn schriftlich vereinbart.

Rheinfall Partner erbringt Leistungen persönlich und kann einzelne Aufgaben nur mit Zustimmung der Klientschaft an qualifizierte Dritte übertragen.

9. Vertraulichkeit

Rheinfall Partner behandelt alle Informationen, die die Klientschaft im Rahmen der Zusammenarbeit teilt, vertraulich. Diese Informationen werden ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

Die Klientschaft erklärt sich ihrerseits bereit, Informationen über die Methoden und Inhalte von Rheinfall Partner vertraulich zu behandeln.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

10. Haftungsausschluss

Die Beratungsleistungen von Rheinfall Partner verstehen sich als Denkanstösse und erfahrungsbasierte Einschätzungen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung durch lizenzierte Fachpersonen. Alle unternehmerischen Entscheidungen liegen ausschliesslich im Verantwortungsbereich der Klientschaft.

Rheinfall Partner übernimmt keine Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse infolge der in Anspruch genommenen Beratung. Jedes Unternehmen ist einzigartig, und Empfehlungen können nicht für alle Situationen gleich geeignet sein.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen kann nicht lückenlos gewährleistet werden. Rheinfall Partner behält sich vor, Inhalte jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

11. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Rheinfall Partner ist auf direkte Schäden begrenzt, die unmittelbar und nachweislich durch eine schuldhafte Leistung entstanden sind. Die Haftungssumme ist auf den für die betreffende Leistung bezahlten Betrag beschränkt.

Jede Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden aus höherer Gewalt ist ausgeschlossen, soweit dies nach Schweizer Recht zulässig ist.

Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von Rheinfall Partner liegen und deren Folgen trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle oder behördliche Verfügungen.

12. Freistellung

Die Klientschaft stellt Rheinfall Partner von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass die Klientschaft die vereinbarten Leistungen oder die erstellten Unterlagen in einer Weise nutzt, die gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstösst.

13. Vertragsdauer und Kündigung

Einzelleistungen (Long-View Session, Kundenbindungs-Mapping) sind einmalige Aufträge ohne fortlaufende Bindung. Der Quartalweiser Begleitservice wird für jeweils ein Quartal vereinbart und verlängert sich nicht automatisch.

Beide Parteien können eine laufende Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

Rheinfall Partner ist berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden, wenn die Klientschaft wesentliche Vertragspflichten verletzt oder trotz Mahnung Zahlungen nicht leistet. Bestimmungen, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinaus Bestand haben sollen – insbesondere Vertraulichkeit, Geistiges Eigentum und Haftungsbeschränkung – bleiben nach Beendigung der Zusammenarbeit in Kraft.

14. Streitbeilegung

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden wir zunächst eine einvernehmliche Lösung im direkten Gespräch anstreben. Wir bitten Sie, sich zuerst schriftlich an [email protected] zu wenden.

Gelingt keine aussergerichtliche Einigung, untersteht dieser Vertrag dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Schaffhausen, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Rheinfall Partner ist grundsätzlich bereit, an einem anerkannten Mediationsverfahren teilzunehmen, sofern beide Parteien dies wünschen.

15. Allgemeine Bestimmungen

16. Änderungen der AGB

Rheinfall Partner ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten für neue Verträge ab dem Datum der Veröffentlichung. Für bestehende laufende Verträge werden wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angekündigt.

Durch die weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen nach Inkrafttreten der geänderten AGB stimmen Sie den neuen Bedingungen zu. Sollten Sie mit einer Änderung nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, die Zusammenarbeit gemäss Ziffer 13 zu beenden.

17. Kontakt

Für Fragen zu diesen AGB oder zur Geltendmachung von Rechten wenden Sie sich bitte an:

Rheinfall Partner
Vordergasse 48, 8200 Schaffhausen, Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 52 624 91 37